Einkommensteuer, Jahresabschluss, Buchführung, Unternehmensgründung, Erbschaft…. das Thema Steuern betrifft jeden,
ganz gleich ob es sich um Sie als Unternehmer oder als Privatperson handelt,
und bei den sich stetig ändernden Steuergesetzen kann man schnell den Überblick verlieren.
Um unseren Mandanten eine ganzheitliche und kompetente Beratung bieten zu können, legen wir großen Wert auf qualifizierte
Mitarbeiter, die sich regelmäßig über Änderungen informieren und Ihnen als verlässlicher „Übersetzer“ des Steuerrechts zur Seite stehen.
Wir führen Sie bei unserem gesamten Leistungsangebot individuell und zielgerichtet durch den Steuer-Dschungel.
Einkommensteuer, Jahresabschluss, Buchführung, Unternehmensgründung, Erbschaft…. das Thema Steuern betrifft jeden, ganz gleich ob es sich um Sie als Unternehmer oder als Privatperson handelt, und bei den sich stetig ändernden Steuergesetzen kann man schnell den Überblick verlieren.
Um unseren Mandanten eine ganzheitliche und kompetente Beratung bieten zu können, legen wir großen Wert auf qualifizierte Mitarbeiter, die sich regelmäßig über Änderungen informieren und Ihnen als verlässlicher „Übersetzer“ des Steuerrechts zur Seite stehen.
Wir führen Sie bei unserem gesamten Leistungsangebot individuell und zielgerichtet durch den Steuer-Dschungel.
Wer eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO stellt, hat die Chance auf eine vollständige Strafbefreiung und muss weder Strafen oder Bußgelder befürchten noch Eintragungen ins Bundeszentral- oder sonstige Register – obwohl er keineswegs unschuldig ist und tatsächlich Steuern hinterzogen hat. Sobald er alle festgesetzten Steuern und Nebenleistungen nachgezahlt hat, verfügt er zur Gänze über sein verbleibendes Vermögen.